Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 260€ wird anteilig zum ersten Unterricht des Monats vom Konto des Kursteilnehmers (bzw. Erziehungsberechtigten) abgebucht. Darauffolgend regelmäßig am 01. eines Monats. Die einmalige Verwaltungspauschale von 90€ wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Die Frist für die SEPA Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kontoinhaber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
Der Kontoinhaber erteilt der Ballett- und Tanzschule Manuela Rahm (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE93ZZZ00 001427590) bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Lastschriftverfahren abzubuchen. Entstehende Bankgebühren für eine Rücklastschrift im Falle einer Nichteinlösung werden dem Kontoinhaber in Höhe von 10,00€ in Rechnung gestellt. Sollte dies nicht funktionieren entstehen zusätzliche Mahnkosten von 10,00€. Dem Mitglied bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind. Auf die
beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde der Kursteilnehmer ausdrücklich hingewiesen und hat diese mit untenstehender Unterschrift zur Kenntnis genommen. Mit der Geltung der AGB als Vertragsbestandteil ist der Kursteilnehmer einverstanden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSSCHLUSS
(1) Ein Vertragsverhältnis kommt erst wirksam zustande, wenn das durch die Anmeldung erfolgte Angebot durch unsere verbindliche Bestätigung angenommen worden ist.
(2) Minderjährige Kursteilnehmer müssen bei Vertragsabschluss durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
(3) Änderungen der Anschrift oder der Kontodaten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Mit Betreten der Räumlichkeiten der Ballett- und Tanzschule Manuela Rahm sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars werden die Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und verbindlich anerkannt.
2. LEISTUNGSUMFANG UND KOSTEN
(1) Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Mit Vertragsschluss wird eine einmalig anfallende Verwaltungspauschale von 90,00 Euro erhoben.
(3) Bei regelmäßig stattfindenden Kursen wird der Monatsbeitrag fortlaufend jeweils zum Beginn eines Monats fällig.
(4) Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Bayern finden keine regulären Kinderkurse statt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden.
(5) Außerhalb der Schulferien durch unser Verschulden ausgefallene Stunden werden innerhalb von sechs
Monaten nachgeholt.
(6) Wir behalten uns vor, gegebenenfalls eine geeignete Unterrichtsvertretung zu stellen.
3. VERTRAGSLAUFZEIT UND RÜCKTRITT
(1) Die Vertragslaufzeit läuft gleichzeitig zu einem Schuljahr, d.h. von September bis August. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Wird der Vertrag nicht aktiv gekündigt, ist der Kursteilnehmer ein weiteres Jahr angemeldet.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei sofortiger Zusage eines Kindergartenplatzes gilt unter Vorlage der Zusage, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
(2) Bei Rücktritt des Vertrages vor Vertragsbeginn sind folgende Beiträge zu leisten:
– ab 14 Tage vor Vertragsbeginn 90€
– ab 28 Tage vor Vertragsbeginn 70€
– ab 42 Tage vor Vertragsbeginn 50€
(3) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der Ballett- und Tanzschule Manuela Rahm maßgeblich.
11. Änderungen (Kursplan, Lehrer, Preis)
Die Auswahl der Lehrer/Betreuer obliegt alleine der Schulleitung. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Preiserhöhungen vorzunehmen. Im Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen. Wichtige Informationen werden dem Mitglied schriftlich (per Mail) mitgeteilt.
4. HAFTUNG
(1) Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten sowie die Teilnahme am Unterricht erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr sowie eigenes Risiko auch auf den Wegen zwischen den Räumlichkeiten und dem eigenen Wohnort. Jeder Teilnehmer (bzw. Erziehungsberechtigter) ist für seinen (den des Kindes) gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich.
(2) Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Schule keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Ballett- und Tanzschule Manuela Rahm oder es handelt sich um eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten haftet der Verursacher.
(4) Die Ballett- und Tanzschule Manuela Rahm übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Garderobe, Kinderwagen und mitgebrachten Wertgegenständen.
5. AUFSICHTSPFLICHT
(1) Die generelle Aufsichtspflicht von Seiten der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichtes im
Trainingsraum.
(2) Bei internen/externen Veranstaltungen beschränkt sich die generelle Aufsichtspflicht auf die unmittelbare
Auftrittszeit (z.B.: Bühne, Garderobe) des jeweiligen Teilnehmers.
6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien
mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Manuela Rahm • Vahrner Straße 6 • 81545 München
Tel. 089/ 520 30 730 • anmeldung@kolibri-muenchen.com • www.kolibri-muenchen.com
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